Erlangungen von H – Kennzeichen

Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO

Für historische Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahre hergestellt bzw. erstmals zugelassen wurden, kann nach der Begutachtung durch unsere Prüfingenieure ein H-Kennzeichen zugeteilt werden.

Das Fahrzeug wird damit offiziell als kraftfahrtechnisches Kulturgut eingestuft und sein Besitzer kann durch eine pauschale Kfz-Steuer und bei der Haftpflichtversicherung profitieren.

Neben einer der Untersuchung im Umfang normalen Hauptuntersuchung erfolgt hierbei auch eine sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den Hauptbaugruppen zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum, wobei Abweichungen und Umbauten durchaus zulässig sein können (z.B. der Einbau eines Katalysators zum Schutz der Umwelt).

Bei Fragen zu den Vorteilen, Kriterien und möglichen Abweichungen, die mit der Vergabe eines H-Kennzeichens verbunden sind, stehen wir Ihnen gern mit unseren fachmännischen Rat zur Seite.

Auch die GTÜ stellt umfangreiches Informationsmaterial (PDF) zum Thema H-Kennzeichen bereit.